Interaktive Karte

Ortsplan Hippach

Jobs

AMS offene Stellen im Bezirk
» mehr

eGovernment

Die Anmeldung zur elektronischen Zustellung können Sie hier online erledigen.

eGovernment hilft Ihnen, Verwaltungswege schnell und einfach online abzuwickeln!
Amtssignatur

» mehr

Gemeindesteuern und Abgaben



gültig ab 01.01.2012

Grundsteuer A
Hebesatz 500% vom Messbetrag

 

Grundsteuer B
Hebesatz 500% vom Messbetrag
Grundsteuerbefreiung bei Vorlage der Beilage BG 30 zur Fortschreibungsveranlagung

 

Vergnügungssteuer
Vorschreibung nach festen Sätzen

 

Hundesteuer
€ 50,00 pro Hund
€ 100,00 ab 2. Hund

 

Kommunalsteuer
3% der Bemessungsgrundlage

 

Ankündigungssteuer
Höchstsatz nach dem Gesetz

 

Erschließungsbeitrag
Vorschreibung gem. §19 TBO i.d.F.
Berechnung:
4% von € 79,58 = € 3,18
Bauplatz in m² davon 150 v.H. des Einheitssatzes nach §9 Abs. 2 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz
Baumasse des Gebäudes in m³ x 70 v.H. des Einheitssatzes nach § 9 Abs. 3 TVAAG

 

Ausgleichsabgabe
TBO § 9 Abs.5 und § 19 Abs. 6

 

Wasserbenützungsgebühren
€ 0,50

 

Wasseranschlussgebühr
Die Gemeinde erhebt zur Deckung der Kosten für die Errichtung oder Erweiterung der Wasserversorgungsanlage eine Anschlussgebühr.
Bemessungsgrundlage ist der Kubikmeter (m³) umbaute Raum laut Baubescheid (§ 20 TBO). Bei landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden dienen als Bemessungsgrundlage die eingebauten Viehbestände.
€ 1,80

 

Kanalanschlussgebühr
Die Gemeinde erhebt zur Deckung der Kosten der Errichtung der Erweiterung oder einer technischen Verbesserung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlagen eine einmalige Anschlussgebühr.
Bemessungsgrundlage für die Höhe der Anschlussgebühr für Schmutzwasser ist der Kubikmeter (m³) umbaute Raum laut Baubescheid § 20 TBO.
€ 5,00

 

Kanalbenützungsgebühren
€ 1,994 abzügl. 10m³ frei für Gartenpflege

gültig ab 1.10.2012

 

Anschlussgebühr für Regenwasserkanal
Bemessungsgrundlage für die Höhe der Anschlussgebühr für Oberflächenwasser ist das Ausmaß der Dachflächen und der befestigten Plätze und Wege in Quadratmetern multipliziert mit dem entsprechenden Abflussbeiwert φ.
€ 5,00

Benützungsgebühr für Regenwasserkanal
€ 0,30

 

Müllgrundbetrag
Der Grundbetrag beinhaltet im besonderen die Aufwendungen zur Deckung der Kosten für: die Wertstoffversorgung, die Problemstoffsammlung und die Abfallberatung.
Der Gebührensatz für die Bemessung der jährlichen Grundgebühr beträgt für

a) Haushalte pro Person            € 6,50/ = 100%

b) sonstige Gebührenpflichtige   € 6,50/ = 100%

 

Weitere Müllgebühr


Die weitere Gebühr beinhaltet die Aufwändungen zur Deckung der Kosten für die Entsorgung des Rest- und Biomülls.

Die Gebühr beträgt für die tatsächlich entsorgte Müllmenge für

 

 

Restmüll 

 € 0,30/kg

Restmüllsäcke

 € 4,50

Bioabfall

 € 0,20/kg

Stärkesäcke

 € 0,90

 

Grabbenützungsgebühren
Die Grabbenützungsgebühren werden jährlich von der Gemeinde Hippach eingehoben. Die Verlängerung für das Grabstättenbenützungsrecht nach Ablauf von 10 Jahren (Ruhefrist) bedarf der Genehmigung der Gemeinde Hippach und kann das Nutzungsrecht auf 20 Jahre verlängert werden. Nach 20 Jahren erhöht sich die Nutzungsgebühr für eine Grabstätte auf das Doppelte.

 

 

Einzelgrab

 € 22,00

Doppelgrab

 € 30,00

Reihengrab

 € 30,00

Nischengrab

 € 40,00

Urnennische

 € 40,00

Aufbahrungsgebühr

 € 30,00

 

Kindergartenbeitrag
€ 28,00 pro Kind und Monat
€ 10,00 für das 2. Kind pro Familie
jedes weitere Kind pro Familie ist vom Kindergartenbeitrag befreit.

 

Fahrtkostenzuschuss Kindergarten Hippach
€ 25,00 pro Kind und Monat
€ 12,50 für das 2. Kind pro Familie
Jedes weitere Kind wird kostenlos transportiert.