Heizkostenzuschuss 2010/2011
Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses kann ab sofort bis 30. November 2010 angesucht werden.
Die Landesregierung hat in der Sitzung vom 7.7.2010 wieder die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in Höhe von € 175 pro Haushalt beschlossen.
Für PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die im vergangenen Jahr einen Heizkostenzuschuss des Landes bezogen haben, ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich.
Für Neuanträge ist die Vorlage der aktuellen Einkommensunterlagen unbedingt erforderlich und kann der Antrag im Gemeindeamt gestellt werden.