08.05.2005 - Gemeinderatssitzung 8

Gemeinderatssitzung 8

zu 1) Wasserverbund – Vergabe Studie:
Bgm. Gerhard Hundsbichler, Hippach führt dazu aus, dass das vorliegende Honorarangebot für die Erstellung einer Studie für einen angesprochenen Wasserverbund der Gemeinden Hippach und Schwendau mit Einbindung der Wassergenossenschaft Hippach von Ziv.Ing. Wilfried Philipp in der Höhe von € 37.640,-- durch DI Haslwandter, Kulturbauamt und GR. DI Josef Dengg geprüft und für in Ordnung befunden wurde. Auf Anfrage wird kein weiterer Nachlass durch DI Wilfried Philipp gewährt.
Bgm. Hauser informiert, dass nach Rücksprache mit dem Planungsbüro DI Steinlechner Toni der Stundensatz ident mit dem Angebot des Planungsbüro DI Philipp ist.
Zu den Bedenken, dass das Honorarangebot auf Grund zu geringer Ansätze überschritten werden könnte, wird verwiesen, dass die Ansätze von DI Philipp ziemlich genau bemessen wurden und eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgen wird. Mit Verweis auf seine langjährige Erfahrung durch die Arbeit bei der WVA Hippach und früher auch in Schwendau erscheint eine Ausschreibung an weitere Ziv.Ing.-Büros als nicht zielführend.
Laut Bgm. Hauser, Schwendau sollen zu diesen Kosten 50 % Bedarfszuweisung gewährt werden.
Zur besseren Übersicht wird nochmals das Honorarangebot von DI Philipp über die zu erbringenden Leistungen verlesen.
Es steht bei allen Anwesenden außer Frage, dass die Studie benötigt wird.

 

Beschluss:
Durch den Gemeinderat von Hippach wird einstimmig (Schwendau 1 Stimmenenthaltung) beschlossen, die anteiligen Kosten des Honorarangebotes von Ziv.Ing. Wilfried Philipp, Innsbruck vom 16.03.2005 in der Gesamthöhe von € 37.640,-- zu tragen, soweit eine Deckelung des Angebotes durch DI. Wilfried Philipp zugesichert werden kann. Zudem sind die Rechnungen vor Begleichung durch das Kulturbauamt zu überprüfen.
 GR. Rauch Friedrich, Schwendau enthält sich der Stimme, da er der Meinung ist, dass auch die Wassergenossenschaft Hippach sich an den Projektskosten beteiligen sollte, da auch die Wassergenossenschaft an einem Wasserverkauf interessiert ist. Bgm. Hauser wird in dieser Angelegenheit ein Gespräch mit der WG Hippach führen.

 

zu 2) Kinderkrippe „Spatzennest“ - Beteiligung:
Bgm. Hauser, Schwendau informiert über den Werdegang der Kinderkrippe „Spatzennest“ ab dem Jahre 2001 im Widumgebäude gemeinsam mit Ramsau und Hippach bis zum heutigen Standort im sogen. „Reiterhaus“ in Schwendau. Derzeit beteiligen sich an der Kinderkrippe nur die Gemeinden Ramsau i. Z. und Schwendau. Es ergeht der Wunsch, dass sich auch Hippach daran beteiligt und präsentiert eine Aufstellung der Kinder und Kosten aus dem Jahr 2004.
GR. Brigitte Troppmair verweist auf den Beschluss des Gemeinderates von Schwendau, nachdem Hippacher Kinder derzeit vom Besuch der Kinderkrippe ausgeschlossen wurden, obwohl mehrere Kinder aus anderen Zillertaler Gemeinden die Kinderkrippe, ohne Leistung

eines Betriebsbeitrages, lediglich mit einem erhöhten Elternbeitrag, besuchen können. Diese Ausgrenzung widerspricht einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit, zumal auch Hippach die erhöhten Kosten getragen hätte.
Laut Bgm. Hauser lag der Grund für diesen Gemeinderatsbeschluss darin, dass man eine Regionallösung der Gemeinden Hippach, Ramsau und Schwendau anstreben wollte. Der erhöhte Beitrag von € 250,-- für Kinder aus Gemeinden, die sich nicht am Betriebsbeitrag beteiligen, deckt bei weitem nicht den Betriebsaufwand. Pro Kind musste die Gemeinde im Jahr 2004 pro Monat € 146,86 an Betriebskosten und € 66,36 an Mietkosten aufzahlen (siehe Anlage zum Protokoll) .
Bgm. Gerhard Hundsbichler erklärt auch dazu, dass Hippach nicht nur wegen mangelnden Bedarfs, sondern auch auf Grund der finanziellen Verhältnisse von einer Beteiligung absehen musste.
Der Vorschlag einer Bedarfserhebung in Hippach als Grundlage für die Entscheidung im Gemeinderat erscheint nicht zielführend, zumal nicht nur die Anzahl der Kinder, sondern auch
kurzfristig sich ändernde familiäre Gründe für eine Beschickung in die Kinderkrippe maßgebend sind.
Auf die Frage, ob durch die Gemeinde Hippach die Kinderkrippe angeboten werden soll oder nicht erfolgt folgender

 

Beschluss:
Der Gemeinderat von Hippach beschließt mit 9 Ja und 2 Stimmenenthaltungen eine Beschickung in die Kinderkrippe „Spatzennest“, soweit damit keine Verpflichtung auf eine bestimmte Zeit verbunden ist. Die Verrechnung der anfallenden Betriebskosten erfolgt laut Anzahl der betreuten Kinder der Gemeinde. Regelungen hinsichtlich der Kosten für „geringfügige Betreuungszeiten“ werden einvernehmlich getroffen.
Zudem dürfen die mit diesem Beitritt in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel des Landes für die Einrichtung der Kinderkrippe keine nachteiligen Auswirkungen auf die laufenden Zuweisungen des Landes an die Gemeinde Hippach haben.

 

zu 3) Wasser- und Kanalgebühren Schwimmbad – Reduzierung:
Bgm. Gerhard Hundsbichler verweist darauf, dass die Höhe der zur Vorschreibung gebrachten Kanal- und Wassergebühren durch die Gemeinde Schwendau an die Erlebnisschwimmbad-GesmbH. für den Bereich der Schwimmbecken nicht gerechtfertigt erscheinen.
Vergleichszahlen anderer Gemeinden berechtigen zur Annahme einer überhöhten Vorschreibung an die Betreibergesellschaft.
Die Gemeinde Hippach würde das Wasser kostenlos zur Verfügung stellen, soweit eine Möglichkeit der Einleitung geschaffen wird. Der derzeitige jährliche Wasserzins beträgt im Schnitt ca. € 2.500,--.
Es wird der Vorschlag unterbreitet, dass im Falle eines Zusammenschlusses der Gemeinde-Wasserversorgungsanlagen Hippach und Schwendau, nachdem mit Hippach und Ramsau i. Z. bereits eine Verbindung besteht, abwechselnd jede Gemeinde das Wasser für die Schwimmbecken kostenlos zur Verfügung stellt. In diese Überlegungen ist jedoch auch die Gemeinde Ramsau i. Z. mit einzubeziehen.
Bei der kostenlosen Wasserbeistellung ist zu berücksichtigen, dass mit der geplanten Fusionierung der Tourismusverbände Hippach und Mayrhofen dieser Gesellschafter bevorteilt würde.
Als Variante dazu könnte auch die jeweils wasserliefernde Gemeinde die Wassergebühr an die Gesellschaft in Rechnung stellen.

 

Die Vorschreibung von Kanalgebühren durch die Gemeinde Schwendau für den Bereich der Schwimmbecken wird damit begründet, dass durch die Gemeinde Schwendau im Vorfeld mehrere unentgeltliche Leistungen für die Sport- und Freizeitanlagen in der Höhe von insgesamt € 107.082,50 (Erschließungskosten, Wasseranschluss- sowie Kanalanschlussgebühren) erbracht wurden. Zudem wird durch Schwendau festgehalten, dass für die erste Beckenfüllung im Ausmaß von 737 m3 (€ 1.112,20) keine Kanalgebühren vorgeschrieben werden, da im Frühjahr das Wasser, welches während der Wintermonate im Becken verbleiben muss, lt. Wasserrechtsbescheid in den Ziller eingeleitet werden kann. Auch trägt die Gemeinde Schwendau die Erhaltungslast für den Abwasserkanal. Bereits auf einen früheren Antrag der Schwimmbadgesellschaft wurde vom Gemeinderat Schwendau eine Kostenreduzierung abgelehnt. 
Von Vertretern der Gemeinde Hippach wird jedoch darauf verwiesen, dass für die Verrechnung von Kanalgebühren in der Höhe von durchschnittlich € 8.000,-- jährlich keine Bemessungsgrundlagen vorliegen, da  der Gemeinde Schwendau keine direkten Kosten für die Ableitung der Schwimmbecken in den Kanal erwachsen.
Vom Gemeinderat der Gemeinde Hippach wird auch im Sinne einer guten Zusammenarbeit auf eine Kanalgebührenreduzierung um mindestens 25 % plädiert.

 

Beschluss:
Keine Beschlüsse, da keine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte.

 

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte wurden auf Grund der fortgeschrittenen Stunde auf Donnerstag, 9. Juni 2005 vertagt.

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Schwendau
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