17.06.2015 - Gemeinderatssitzung 33

zu 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Gerhard Hundsbichler eröffnet die Sitzung mit der Begrüßung aller Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 12 Gemeinderatsmitgliedern fest.

 

zu 2) Genehmigung des Protokolls aus der Gemeinderatssitzung vom 26.05.2015, Zl. 32/15
Das Protokoll aus der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2015, Zl. 32/15 wird einstimmig genehmigt.

 

zu 3) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 1055, 1056/1 (neu: 1056/8, 1056/9) in 87112 Laimach (Benedikt Troppmair)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf, vom 13. Mai 2015 mit der Planungs-Nr: 916-2015-00002, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich der Grundstücke 1055, 1056/1 KG Laimach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 18. Juni 2015 bis zum 17. Juli 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Umwidmung der neugebildeten Gst. 1056/8, 1056/9, südlich des best. Wohngebietes, lt. Teilungsurkunde von DI Heinz Ebenbichler, GZl.: 9193/14, vom 23.03.2015
Grundstück 1055 KG 87112 Laimach (70916) (rund 135 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38.1 sowie
Grundstück 1056/1 KG 87112 Laimach (70916) (rund 1365 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38.1

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 4) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 144, 145/1, .50 (neu: 144/2) in 87112 Laimach (Eberharter Albin, Jausenstation)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf, vom 21. Mai 2015 mit der Planungs-Nr: 916-2015-00003, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich der Grundstücke .50, 144, 145/1 KG Laimach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 18. Juni 2015 bis zum 17. Juli 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Umwidmung Gst. 144/2 laut Teilungsurkunde von DI Heinz Ebenbichler GZl: 9146/15, vom 08.04.2015, in Sonderfläche Jausenstation mit Übernachtung.
Grundstück .50 KG 87112 Laimach (70916) (rund 20 m²)
von Freiland § 41 in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Kürzel: JsmÜ, Festlegung Erläuterung: Jausenstation mit Übernachtung limitiert auf 20 Betten sowie
Grundstück 144 KG 87112 Laimach (70916) (rund 460 m²) von Freiland § 41 in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Kürzel: JsmÜ, Festlegung Erläuterung: Jausenstation mit Übernachtung limitiert auf 20 Betten sowie

Grundstück 145/1 KG 87112 Laimach (70916) (rund 227 m²) von Freiland § 41 in Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Kürzel: JsmÜ, Festlegung Erläuterung: Jausenstation mit Übernachtung limitiert auf 20 Betten

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 5) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 148(neu: 148/2, 148/3, 148/4) in 87112 Laimach (Eberharter Albin, Weichende)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf, vom 03. Juni 2015 mit der Planungs-Nr: 916-2015-00006, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich  der Grundstücke 1190, 148 KG Laimach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 18. Juni 2015 bis zum 17. Juli 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Umwidmung Eberharter lt. Plan von DI Heinz Ebenbichler GZl. 9102/15 vom 26.05.2015

Grundstück 148 KG 87112 Laimach (70916) (rund 1800 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38.1

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 6) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 14, 18/1, 17/2 (neu: 17/5, 17/6) in 87119 Schwendberg (Egger Antonia)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf, vom 10. Juni 2015 mit der Planungs-Nr: 916-2015-00007, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich der Grundstücke 14, 17/2, 18/1 KG Schwendberg (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 18. Juni 2015 bis zum 17. Juli 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Umwidmung im Bereich Kirchbichlhof von Teilflächen aus den Gst. 17/2, 14, 18/1 laut Teilungsurkunde von DI Heinz Ebenbichler vom 08.06.2015 mit der GZ: 8410/15 ( neue Gst.: 17/5, 17/6)

Grundstück 14 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 48 m²) von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5 sowie

Grundstück 17/2 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 1423 m²) von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5 sowie

Grundstück 18/1 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 229 m²) von Freiland § 41 in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5

 

Gleichzeitig wird gemäß 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 7) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 1161/1 in 87112 Laimach (Troppmair Florian)
Auf Grund des Fehlens der wasserbautechnischen Stellungnahme muss der vorliegende Widmungsantrag vertagt werden.

 

zu 8) Darlehensaufnahme für den Bau Trinkwasserkraftwerke und Sanierung Hochbehälter
Der Bürgermeister erläutert die eingelangten Finanzierungsangebote der Institute Hypo Tirol Bank, Sparkasse Schwaz, Raiffeisenbank Hippach und Umgebung und der Volksbank Tirol, wobei die drei erstgenannten gleichwertige Angebote gelegt haben. Im Hinblick auf die gute Zusammenarbeit mit der Raiffeisenbank Hippach empfiehlt Hundsbichler die Hausbank zu wählen.

 

Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig mit 1 Enthaltung (Vbm. Michael Sporer) das Darlehen für den Bau der Trinkwasserkraftwerke und Sanierung Hochbehälter bei der Raiffeisenbank Hippach und Umgebung, eGen in Höhe von € 1,5 Mio. auf Basis des 6-Monats-Euribors + 0,65% Aufschlag ohne Rundung, keine Spesen, keine Kontoführungsgebühr, mit der Möglichkeit des kostenlosen Umstiegs auf Fixzinssatz bei Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum Ablauf der jeweiligen Zinsbindungsperiode, aufzunehmen.

 

zu 9) Bericht Ausschüsse
a) Kultur, Sport und Vereinswesen

Bgm. Hundsbichler berichtet in Vertretung von GV Sandhofer von der stattgefundenen Besprechung mit Haberl Paul, der weitere Ideen zum geplanten Themenweg eingebracht hat. Eine Belebung für das Strasserhäusl-Museum wäre wünschenswert.

 

Der Bericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

b) Sport- und Freizeitanlagen GmbH
Bgm. Hundsbichler berichtet von der 43. Generalversammlung der Sport- und Freizeitanlagen Hippach-Ramsau-Schwendau GmbH.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis.

 

zu 10) Gehsteiggestaltung und Straßenneubau L300
Dem Gemeinderat wird das Einreichprojekt Gehsteiggestaltung und Straßenneubau L300 der Firma AEP Planung und Beratung GmbH digital zur Kenntnis gebracht und von diesem nach kurzer Diskussion einstimmig zur Einreichung frei gegeben.

 

zu 12) Anfragen, Allfälliges
GV Barbara Sandhofer hat an der Besprechung „Jugendpartizipation“ in Zell am Ziller teilgenommen und dazu als Gemeindevertreter GR Mader vorgeschlagen.

Auf sein Einverständnis hin beschließt der Gemeinderat einstimmig GR Michael Mader als Gemeindevertreter zum Projekt zu entsenden.

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