17.12.2009 - Gemeinderatssitzung 35

zu 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit:
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung mit der Begrüßung aller Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 13 Mitgliedern des Gemeinderates fest. Er begrüßt auch die anwesenden drei Zuhörer.
Er ersucht um Aufnahme nachfolgeder Punkte, welchem Antrag einstimmig stattgegeben wird:

a) Abfallgebührenordnung und Müllabfuhrordnung
b) Festsetzung der Anzahl der Beisitzer für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl

zu 2) Genehmigung des Protokolls aus der GR-Sitzung vom 23.09.2009, Zl. 34/09:
Das Protokoll aus der GR-Sitzung vom 23.09.2009, Zl. 34/09 wird einstimmig genehmigt.

zu 3)  Bericht Finanzausschuss:
GR Fritz Sandhofer als Finanzreferent berichtet aus den Finanzausschusssitzungen vom 21.10.2009 und 10. 12.2009 (lt. beiliegenden Niederschriften Anlagen 1 und 2).
Beide Berichte werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

In der Diskussion über die Wasserlieferung an den Wasserverbund Zell a. Z. wird vom Bürgermeister mitgeteilt, dass ein voraussichtlicher Besprechungstermin für 28.12.2009, 17 Uhr mit Vertretern des Wasserverbundes vereinbart wurde.

zu 4) Genehmigung des Haushaltsplanes 2010:
Der Bürgermeister verweist darauf, dass die Erstellung des Hippacher Voranschlages relativ einfach ist, da strukturbedingt kaum frei verfügbare Mittel zur Verfügung stehen.
Die Kassabedienstete Elfriede Klocker erläutert sodann den Haushaltsplan des Bürgermeisters für das Jahr 2010, welcher im ordentlichen Haushalt mit € 2,266.700,-- und im außerordentlichen mit € 550.000,-- veranschlagt ist. Eine Kurzübersicht mit den wichtigsten Budgetposten (laut Anlage 3) wird den Mitgliedern des Gemeinderates schriftlich vorgelegt. Das Rechnungsergebnis weist einen ausgeglichenen Haushalt aus.
Nachdem keine Änderungswünsche vorgebracht werden, wird der Haushaltsplan des Bürgermeisters für das Jahr 2010 einstimmig genehmigt.

zu 5) Grundbesitz Fam. Braunegger – Genehmigung des Teilungsplanes:
Der Bürgermeister erklärt anhand vorliegender Teilungspläne vom Vermessungsbüro DI Ebenbichler die beabsichtigte Aufteilung von Grundstücken durch die Gemeinschaft der Grundbesitzer Fam. Braunegger in EZl. 90003, KG. Schwendberg.
Durch diese Teilung werden auch Pachtflächen der Gemeinde betroffen (großer Parkplatz, Recyclingplatz) für die geeignete Ersatzflächen in Aussicht gestellt werden. Dafür sind jedoch die entsprechenden Vereinbarungen im Vorfeld zu treffen. Durch den Bauausschuss sollen jene Gespräche mit der Fam. Braunegger geführt werden, die die Nutzung geeigneter Ersatzflächen (Zufahrt Dorfstraße, Parkplätze und Recyclingplatz) auf längere Dauer zu annehmbaren Konditionen sicher stellen.
Die Grundteilung wird ansonsten vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
 

zu 6) Abrechnung Sportheim - Haftungsübernahme:
Die Kosten für den Neubau des Fußballheimes in Schwendau betrugen laut der letzten Abrechnung € 1,355.000,--. Von Seiten der Sport- und Freizeitanlagen GmbH soll für diese Abdeckung ein Darlehen in der Höhe von € 1,400.000,--aufgenommen werden. Dafür ist eine Sicherstellung durch die vier Gesellschafter zu gleichen Teilen vorgesehen.

Es wird einstimmig beschlossen, für die Darlehensaufnahme die anteilige Haftung in der Höhe von € 350.000,-- zu übernehmen.
Mit der Begründung eines überregionalen Projektes soll durch den Bürgermeister Gerhard Hundsbichler mit seinen Amtskollegen der Gemeinden Schwendau und Ramsau beim Land nochmals um eine zusätzliche Förderung angesucht werden.

zu 7) Abrechnung Musikpavillon - Kostenübernahme:
Der Bürgermeister bringt eine Aufstellung der Kosten zu den einzelnen Positionen für den Umbau des Musikpavillons in Gegenüberstellung zur Kostenschätzung vor. Die Gesamtkosten betragen demnach laut Abrechnung der Gemeinde Schwendau € 716.738,42. Nach Abzug aller Zuschüsse und Förderungen beträgt die Restfinanzierung € 243.050,26.

Die seitens der Gemeinde Schwendau verrechneten Erschließungs- und Anschlusskosten sollen in Bezug auf die Bemessungsgrundlage (umbauter Raum) nochmals überprüft werden, da die Ansätze als zu hoch erscheinen.
Ebenfalls soll der Anteil der Gemeinde an der Asphaltierung nochmals überprüft werden (Bauausschuss mit Planungsbüro Hofer).
Die Endabrechnung wird erst nach Klärung dieser Punkte genehmigt.

zu 8) Bericht Gemeindevorstand:
Der Bürgermeister berichtet aus der Vorstandssitzung vom 03.12.2009 (lt. beil. Niederschrift Anlage 4), welcher vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen wird.

In diesem Zusammenhang wurde auf unzureichende Planunterlagen der Gemeindeleitungen verwiesen.
Beim Ziv.Ing.-Büro Philipp sollte daher mit allem Nachdruck auf die Bereitstellung von entsprechenden Plänen bzw. digitalen Daten für die Einrichtung eines geografischen Informationssystems (GIS) der Gemeinde gedrängt werden.

zu 9) Bericht Bauausschuss:
Mag. Max Fankhauser informiert aus der Bauausschusssitzung vom 26.11.2009,
welcher Bericht vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen wird.
Zudem berichtet er aus der Zusammenkunft mit den Anrainern zum Bauprojekt des Siedlerbundes auf der sogen. Rauthäuslleite vom 10.12.2009, in der unter anderem auf einen scheinbaren Formfehler bei der Auflagefrist des Bebauungsplanes hingewiesen wurde, obwohl dieser durch das Land genehmigt worden ist.

Seitens der anwesenden Zuhörer wird die Frage aufgeworfen, inwieweit der Gemeinderat grundsätzlich zu diesem Projekt steht. In der entstehenden Diskussion wird festgestellt, dass das Projekt für Hippach relativ umfangreich ist und bei der fachlichen Beratung zu großes Vertrauen in die Sachverständigen gesetzt wurde.
Der angesprochene Formfehler in der Auflagefrist des Bebauungsplanes soll geprüft werden.


zu 10) Bericht des Bürgermeisters:
• Die Verbauung des Dunkelbaches schreitet zügig voran.
• Die Asphaltierungen im Gemeindegebiet wurden entsprechend den Vorsätzen ausgeführt.
• Für die Erschließung des geplanten Gewerbegebietes „Wiese“ bietet sich nunmehr mit der Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Nachbargemeinde Ramsau ein gemeinsames Verkehrsaufschließungs-projekt von der B 169 Zillertal Straße an.
Dazu wurde seitens der Gemeinde Hippach bereits ein Schreiben an das Land Tirol gerichtet.

zu 11) Anfragen, Allfälliges:
Nachfolgende TGO-Punkte wurden einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen:

a) Abfallgebühren- und Müllabfuhrordnung:
Es wird einstimmig beschlossen die Abfallgebührenordnung im
§ 3 Abs. 1. b)
sonstige Gebührenpflichtige € 6,50 = 100 %
Gastronomiebetriebe und Imbissstuben je 1;3 Sitzplätz 100 %
Liegt auch die Voraussetzung von § 3 Abs. 3 lit. d vor, wird die Anzahl der Betten von der Anzahl der Sitzplätze abgezogen, zu ändern.

die Müllabfuhrordnung im
§ 6 Abs. 2 „Die Bioabfuhr erfolgt jeweils wöchentlich, am Schwendberg oberhalb der Einfahrt Spielleiten 14-tägig.
Bioabfallsäcke und –behälter sind spätestens um 7.°° Uhr des betreffenden Tages bereitzustellen. Sie werden nur dann entleert, wenn sie vorschriftsmäßig aufgestellt und die Bioabfallsäcke den Aufdruck „BIO-ABFALL Umweltzone Zillertal“ tragen (§ 3 Abs. 8) und in den von der Gemeinde dafür vorgesehenen grünen 10 Liter bzw. 25 Liter-Behältnissen bereitgestellt sind, zu ändern.

b) Festsetzung der Anzahl der Beisitzer für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl:
Für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 14.03.2010 wird die Anzahl der Beisitzer für die Gemeindewahlbehörde mit 8 festgelegt, welche sich auf 5 Mitglieder der Hautwahlbehörde und 3 Mitglieder der Sonderwahlbehörde verteilen.
Auf die Partei „Miteinander für Hippach“ entfallen demnach 5 Beisitzer auf die Partei „Hippacher Einheitsliste“ 3 Beisitzer unter Bekanntgabe der jeweils gleichen Anzahl der Ersatzbeisitzer.

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