19.01.2006 - Gemeinderatssitzung 13

Gemeinderatssitzung 13

zu 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit:
Bgm. Hundsbichler Gerhard eröffnet die gemeinsame Sitzung mit der Begrüßung der anwesenden Mitglieder beider Gemeinderäte und die Vertreter des Ziv.Ing.-Büro Philipp.
Das Team Philipp wird die verschiedenen Varianten einer gemeinsamen Wasserversorgung aufzeigen.

zu 2) Wasserverbund Hippach/Schwendau - Vorstellung Studie durch DI Philipp:
DI. Wilfried Philipp verweist auf seinen Auftrag zur Erstellung der Studie, welche durch seine Mitarbeiter DI Josef Kuperion und Martin Kohler erarbeitet wurde.

Die Vorstellung erfolgt in Form einer Leinwandpräsentation anhand von Lageplänen der Versorgungsleitungen der Gemeinden Hippach und Schwendau sowie der WG. Hippach.
Das Bemessungskriterium beinhaltet die Sicherung von Wasserversorgungseinheiten bis zum Jahr 2040 wie auch die Feuerlöschversorgung (laut Aufstellung).

Ausbauvarianten 1, 2, 3a und 3b (Beilage)

Die Aufstellung beinhaltet ausschließlich die Herstellungskosten, das Recht der Wasserableitung aus der WVA Hippach/Schwendberg ist durch die Gemeinde Schwendau von der Gemeinde Hippach zu erwerben. Diese Kosten sind in der Studie nicht enthalten.
Mittel- und langfristig stellt ein Zusammenschluss der Wasserversorgungsanlagen die einzig richtige und technisch mögliche Lösung dar.

Seitens der Gemeinde Hippach wird durch Bgm. Hundsbichler die Variante 3a als gemeinschaftliche und richtige Lösung bevorzugt. Für die Höhe der Kosten pro Sekundenliter Wasserbezug liegt eine Kostenschätzung durch das Kulturbauamt aus dem Jahr 1995 vor.
Die Frage der Notwendigkeit eines Behältervolumens von ca. 1000 m³ wird von DI Philipp damit begründet, dass dieses Maß nicht nur für den allgemeinen Verbrauch sondern auch zur Sicherung der Löschwasserversorgung unbedingt notwendig ist.
Eine geringere Behälterdimension aus Kostengründen wäre nicht zielführend.
Die Dimension der Leitungen der WVA Hippach/Schwendberg wurde bereits beim Bau für einen späteren Wasserverbund ausgelegt.

Dem Vorschlag, die WG Hippach möge für die Errichtung und Sicherung der Löschwasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet durch die Baubehörde gezwungen werden, kann auch unter Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen nicht beigepflichtet werden.

Auf die Anfrage zur Wasserqualität aus der WVA Hippach/Schwendberg wird verwiesen, dass die Qualität des Hippacher Wassers einwandfrei, jedoch leicht übersäuert ist, sodass der Einbau einer Entsäuerungsfilters in Zukunft notwendig erscheint.

Bgm. Hundsbichler plädiert auf eine gemeinsame Lösung, da dies vernünftig und allgemein vertretbar erscheint. Aus Vertretern beider Gemeinderäte sollte ein Gremium zu weiteren Beratungen und Verhandlungen gebildet werden.

Es wird der Wunsch geäußert, dass auch die WG Hippach in den Wasserverband eingebunden werden möge.
Für Bgm. Hauser ist für eine ausreichende Wasserversorgung Schwendau zukünftig ein Behälterbau wie auch die Vergrößerung von Versorgungsleitungen laut Studie notwendig, um auch die Löschwasserversorgung sicherzustellen.

 

GR. DI Josef Dengg: In diesem Zusammenhang sollen sich die Verantwortlichen tiefere Gedanken zur Zusammenarbeit auch in Anlehnung an den Agendaauftrag, insbesondere jedoch auch aus wirtschaftlichen Gründen machen.

 

Vereinbarte weitere Vorgangsweise:
• Einigkeit über Zusammenarbeit laut Variante 3 a (Vorarbeit in den Ausschüssen zur Entscheidung im Gemeinderat)
• Gründung Wasserverband
• Vereinbarung über benötigte Konsenswassermenge und Ablösepreis
• Planung des Behälters in Treuting
• Erstellung Einreichprojekt zur wasserrechtl. Bewilligung
• Ausarbeitung Einreichprojekte für notwendige Leitungsverlegungen (Austausch für höhere Leitungsdimension)

 

zu 3)  Allfälliges:
Folgende Punkte werden in die Tagesordnung aufgenommen:
a. Recyclinghof
b. Gemeindezeitung

 

zu a) Recyclinghof:
Bgm. Hauser verweist auf die Anbindung der Gemeinde Schwendau in der Wertstoffsammlung auf den Recyclingplatz Mayrhofen, wobei auch von Hippach erklärt wurde, diese Lösung anzustreben, jedoch bisher keine diesbezügliche Beschlussfassung erfolgt ist.
Bgm. Hundsbichler erklärt dazu, dass seitens der Gemeinde Hippach mit der bisherigen eigenen kostengünstigeren Lösung im Bereich Parkplatz Hippach das Auslangen gefunden wird, soweit sich die Pachtkosten nicht gravierend erhöhen.
Nach Bgm. Hauser ist eine Beteiligung beim Recyclingplatz Mayrhofen auch für Hippach sinnvoll, da nicht zuletzt damit die zugesicherte Landesförderung in der Höhe von € 35.000,-- ausgenützt werden kann und auch eine gemeinsame Vorgangsweise für eine Senkung des Investitionsaufwandes dienlich ist.
Ein Ergebnis dazu soll durch Hippach in nächster Zukunft bekannt gegeben werden.

 

zu b) Gemeindezeitung:
Bgm. Hauser verweist darauf, dass die Ausgabe der gemeinsamen Zeitung „Von Dorf zu Dorf“ in nur 3 Ausgaben im Jahr erscheint und auf 16 Seiten beschränkt wurde. Dadurch wurden durch das Redaktionsteam oftmals wichtige Beiträge nicht aufgenommen. Er legt dazu Ausgaben von Zeitungen anderer Gemeinden als Beispiele vor, welche bedarfsmäßig unterschiedliche Seitenzahlen aufweisen. Er plädiert dahingehend, im Bedarfsfall die Seitenzahlen der Dorfzeitung erhöhen zu können. Ebenso spricht er sich für die Aufhebung vom Verbot für Werbeeinschaltungen in der Zeitung aus, da durch den Verkauf zumindest der letzten Seite zusätzliche Einnahmen erzielt werden könnten.


Bgm. Hundsbichler erklärt als Mitglied des Redaktionsteams dazu, dass es klare Vorgaben durch den Gemeinderat für die Ausführung der Zeitung gibt, welche aus Kostengründen auf 3 Auflagen pro Jahr und auf 16 Seiten limitiert, wie auch Werbeeinschaltungen aus Gründen einer unabhängigen neutralen Berichterstattung bisher für nicht sinnvoll erachtet wurden.
GR. Gerhard Anfang als Mitglied des Redaktionsteams schlägt vor, dass für eine Änderung gegebenenfalls neue Richtlinien über Umfang und Menge der Ausgaben festzulegen sind.
Auf jeden Fall ist auch auf die Ausgewogenheit in der Berichterstattung für beide Gemeinden Bedacht zu nehmen.
 

Nach eingehender Diskussion wird einvernehmlich wie folgt festgelegt:
Das Redaktionsteam kann selbständig über die Erhöhung des Zeitungsumfanges auf max. 20 Seiten entscheiden, soweit die entsprechende Aktualität bei einer ausgewogenen Artikelverteilung gegeben erscheint. Auch kann bei Bedarf die letzte Seite der Dorfzeitung als Werbefläche zum Preis von € 200,-- zur Verfügung gestellt werden.

Der Vorschlag von Bgm. Hauser auf Einhebung eines freiwilligen Druckkostenbeitrages zur Kostenreduzierung unter Beilage eines Erlagscheines in der Dorfzeitung erhält keine mehrheitliche Zustimmung und wird vorerst zurückgestellt.

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