19.08.2015 - Gemeinderatssitzung 35

zu 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Gerhard Hundsbichler eröffnet die Sitzung mit der Begrüßung aller Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 9 Gemeinderatsmitgliedern fest.

 

zu 2) Genehmigung des Protokolls aus der Gemeinderatssitzung vom 08.07.2015, Zl. 34/15
Das Protokoll aus der Gemeinderatssitzung vom 08.07.2015, Zl. 34/15 wird einstimmig genehmigt.

 

Auf Antrag des Bürgermeisters wird folgender Punkt in die Tagesordnung einstimmig aufgenommen:
10a) Mietzinsbeihilfeansuchen Tipotsch Franz-Josef, Gruben 427

 

zu 3) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 1037 KG Laimach (Hauser Martin)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach einstimmig gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf vom 27.07.2015, mit der Planungs-Nr: 916-2015-00016, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich Grundstück 1037 KG Laimach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 21. August 2015 bis zum 21. September 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 1037 (Neu 1037/2) 87112 Laimach, lt. Teilungsurkunde von DI Heinz Ebenbichler, GZl: 8947/14, vom 09.07.2015
Grundstück 1037 KG 87112 Laimach (70916) (rund 697 m²)
von Freiland § 41 in Allgemeines Mischgebiet § 40.1

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

 

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 4) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gst. 1140, 1142/1 KG Laimach (Hundsbichler Hansjörg)

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach einstimmig gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf vom 10.08.2015, mit der Planungs-Nr: 916-2015-00020, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich der Grundstücke 1140, 1142/1 KG Laimach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 21. August 2015 bis zum 21. September 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Umwidmung von Teilflächen der Gst. 1140, 1142/1 (Neu 1142/4, 1142/5, 1142/6) 87112 Laimach, lt. Teilungsurkunde Vermessung AVT ZT GmbH, GZl: 39544/15, vom 16.07.2015
Grundstück 1140 KG 87112 Laimach (70916) (rund 4 m²) von bestehende Landesstraße (B und L) § 53.3
in Wohngebiet § 38.1 sowie
Grundstück 1140 KG 87112 Laimach (70916) (rund 1 m²) von bestehende Landesstraße (B und L) § 53.3
in bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 sowie
Grundstück 1142/1 KG 87112 Laimach (70916) (rund 1169 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38.1 sowie
Grundstück 1142/1 KG 87112 Laimach (70916) (rund 137 m²) von Freiland § 41 in Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

 

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 5) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 1042/1 KG Laimach (Hundsbichler Peter)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach einstimmig gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf vom 28.07.2015, mit der Planungs-Nr: 916-2015-00018, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich Grundstück 1042/1 KG Laimach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 21. August 2015 bis zum 21. September 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Umwidmung einer Teilflächen des Gst. 1042/1 (Neu 1042/6) 87112 Laimach, lt. Teilungsurkunde DI Heinz Ebenbichler, GZl: 9407/15, vom 14.07.2015
Grundstück 1042/1 KG 87112 Laimach (70916) (rund 600 m²) von Freiland § 41 in Allgemeines Mischgebiet § 40.1

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

 

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 6) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 805 KG Laimach (Tipotsch Andreas)
Die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 805 KG Laimach wird wegen fehlender Vertragsvoraussetzungen (Vertragsraumordnung) vertagt.

 

zu 7) Änderung der Kanalgebührenverordnung
Die Änderung der Kanalgebührenverordnung wird laut Anlage 1) einstimmig beschlossen.

 

zu 8) Änderung der Friedhofsordnung
Die Änderung der Friedhofsordnung wird laut Anlage 2) einstimmig beschlossen.

 

zu 10) Anfragen, Allfälliges
a) Mietzinsbeihilfeansuchen Tipotsch Franz-Josef, Gruben 427

Das Ansuchen auf Mietzinsbeihilfe des Amtes der Tiroler Landesregierung von Tipotsch Franz-Josef, Gruben 427 wird mit 7:2 Stimmen genehmigt. Die Gemeinde Hippach verpflichtet sich damit zur Zahlung von 30 Prozent des Beihilfenbetrages. 

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