19.11.2014 - Gemeinderatssitzung 29

zu 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BGM Gerhard Hundsbichler eröffnet die Sitzung mit der Begrüßung aller Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 9 Gemeinderatsmitgliedern fest.

 

zu 2) Genehmigung des Protokolls aus der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2014
Das Protokoll aus der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2014, wird einstimmig genehmigt.

 

Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Punkte in die Tagesordnung einstimmig aufgenommen.

 

a) Anfrage Gemeinde Schwendau bzgl. Beteiligung Kinderland Horberg
Herr Bgm. Hauser von Schwendau hat bei Herrn Bgm. Hundsbichler nachgefragt, ob die Gemeinde sich beim Kinderland Horberg beteiligen möchte.

 

Die Gemeinde Hippach beschließt, dass man sich nicht am Kinderland Horberg beteiligen wird, da die Gemeinde derzeit selber genügend Zahlungsverpflichtungen nachkommen muss.  Der Gemeinderat beschließt jedoch im Gegenzug, dass bei Bedarf die Gemeinde Hippach dem Kinderland Horberg das Wasser unentgeltlich zur Verfügung stellt.

 

b) Schule am Schwendberg – Vermietung zusätzlicher Räume
Im Schulgebäude am Schwendberg gelangen zwei Räumlichkeiten zur Vermietung. Es wird dies mit einem Mietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Die Dauer der Vermietung ist vom 01.12.2014 bis 10.04.2015. Dieser Mietvertrag muss durch den Vorstand der Gemeinde unterschrieben werden.
Der Gemeinderat stimmt einer Vermietung einstimmig zu.

 

zu 3) Raumordnungskonzept Hippach
a) Vorstellung Änderungsanträge und Einsichtnahmen

Bgm. Gerhard Hundsbichler informiert über die eingelangten Änderungsanträge und Einsichtnahmen bezüglich des Raumordnungskonzeptes Hippach.
Die GemeindebürgerInnen  hatten die Möglichkeit der Einsichtnahme in der Auflegungszeit vom 04.09.2014 bis 16.10.2014.
Herr DI Hans-Peter Kircher erklärt den weiteren Werdegang des Raumordnungskonzeptes und die wesentlichen Änderungen der zweiten Auflage.

 

Stempel 44
In diesem Bereich soll eine Widmung als Sonderfläche Hofstelle erfolgen. Die Grundlage für diese Widmung stellt eine Grundstücksbereinigung und die Vorlage einer entsprechenden Teilungsurkunde dar. Durch die Widmung als Sonderfläche Hofstelle und die Umstrukturierung der Grundstückssituation soll die Möglichkeit der Schaffung für Wohnraum ermöglicht werden. Die Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe und die Schaffung von Wohnraum für den Hofübernehmer stellt die eine Förderung der weiteren Bewirtschaftung dar, was im Sinn der örtlichen Raumordnung ist. Das Flächenausmaß beträgt ca. 3900m².

 

Stempel 20
Gst. 807/5 hier soll eine zusätzliche Fläche gewidmet werden, die vom Antragsteller erworben wurde. Hier handelt es sich um eine Arrondierung der Flächenwidmung.
Die Umwidmung der Fläche ist im Sinn der örtlichen Raumordnung. Das Flächenausmaß beträgt 148m². Aus dem Grundstück Gst. 794/3 soll eine Fläche von ca. 1000m² als Wohngebiet gewidmet werden. Weiters soll aus dem Grundstück Gst. 805 eine Fläche von ca. 700m² gewidmet werden. Bei beiden Flächen ist eine Vertragsraumordnung entsprechend §33 TROG 2011 anzustreben.

 

Stempel 7
In diesem Bereich wird die Möglichkeit der Widmung von drei Bauparzellen für den Eigenbedarf für weichende Kinder geschaffen. Die Umwidmung setzt eine positive Beurteilung der Wildbach- und Lawinenverbauung voraus. Das Gesamtausmaß beträgt aufgrund der Geländesituation 1800m². Aufgrund der Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung im Zuge der 1. Auflage erfolgt ein Abrücken der möglichen Widmungsfläche aus dem roten Gefahrenzonenbereich. Die Grundlage für eine Widmung wäre die Schaffung einer rechtlich gesicherten Zufahrt zum Widmungsbereich.  Das bestehende Stallgebäude auf dem Grundstück Gst. 145/1 soll als Sonderfläche gewidmet werden. Der Stall soll umfunktioniert werden, so dass hier in Zukunft die Versorgung für den geplanten Erlebnisklettersteiges für den Talbach Wasserfall erfolgen kann. In diesem Bereich sind in der Folge Parkflächen erforderlich, eine Ausschank im kleinen Rahmen und eine mögliche Zimmervermietung ist angedacht. Die genaue Definition der Sonderflächenwidmung erfolgt nach Vorlage eines einreichfähigen Projektes.

 

Stempel 45
Um eine bauliche Erweiterung des Gebäudes auf dem Grundstück Gst. .345 zu ermöglichen, wird eine Fläche im Ausmaß von ca. 720m² der Grundstücke Gst. 1064 und 1065 von Freiland in landwirtschaftliches Mischgebiet gewidmet. Die Grundlage einer solchen Widmung wäre eine Grundstücksveränderung.

 

Stempel 6
Hier soll ein Bauplatz für den Eigenbedarf gewidmet werden. Die zu widmende Fläche befindet sich im Anschluss an bereits gewidmete Flächen und stellt einen raumordnerischen Abschluss und die Schließung einer Widmungslücke zur nördlichen Gemeindegrenze dar. Das Flächenausmaß beträgt aufgrund der besonderen Grundstücksform ca. 700m².

 

Stempel 22
In diesem Gebiet wäre eine großflächige Baulandentwicklung möglich. Die möglichen Widmungsbereiche befinden sich im Anschluss an bereits als Bauland gewidmete Flächen, die bereits großteils bebaut sind. Eine Vertragsraumordnung mit der Gemeinde gemäß §33 TROG 2011 ist anzustreben. Das Gesamtausmaß beträgt 5150m².

 

Stempel 3
Aufgrund der Stellungnahme der Wildbach – und Lawinenverbauung im Zuge der 1. Auflage ist eine Umwidmung der Grundstücke Gst. 1117, 1118 und .367 im Bereich der roten Gefahrenzone nicht möglich.
Die Widmung der Grundstücks Gst. 397 ist aus Sicht der WLV möglich. Durch die Umwidmung eine Fläche aus dem Grundstück Gst. 397 in Wohngebiet soll der Neubau eines Wohnhauses für den Eigenbedarf ermöglich werden. Die Wasserver- und Entsorgung ist für den Bereich Gst..367 gegeben, das Wohngebäude auf dem Grundstück Gst. .397  ist derzeit an eine Privatquelle angeschlossen, eine Erschließung durch die Gemeindewasserleitung ist technisch möglich.
Grundsätzlich ist eine Neuwidmung ganzer Bauparzellen außer für den Bereich des Grundstücks Gst. .397 ausgeschlossen, es sind nur Arrondierungen möglich.

 

Stempel 23
Hier sollen zwei Bauplätze gewidmet werden, jeweils anschließend an bereits gewidmeten Flächen, zur Abdeckung des Eigenbedarfes für zwei Kinder. Grundlage für eine mögliche Umwidmung ist der Eintritt des Bedarfsfalles. Das Flächenausmaß beträgt je 500m². Aufgrund der Stellungnahme der WLV im Zuge der 1. Auflage ist vor der Widmung ein geologisches Gutachten über die Bebaubarkeit einzuholen.

 

Stempel 24
Hier sollen zwei Grundstücke im Ausmaß von 500 m² für den Eigenbedarf in Landwirtschaftliches Mischgebiet gewidmet werden. Dieser Bereich befindet sich direkt östlich anschließend an bereits gewidmete und mit Wohnhäusern bebaute Flächen. Topografisch ist das Gebiet sehr gut für eine Bebauung geeignet. Infrastrukturell ist der Bereich voll erschlossen. Die Voraussetzung für eine Widmung stellt eine positive Stellungnahme der Wildbach – und Lawinenverbauung dar. Das Gesamtausmaß der möglichen Widmung beträgt 1000m². Aufgrund der Stellungnahme der WLV im Zuge der 1. Auflage ist vor der Widmung ein geologisches Gutachten über die Bebaubarkeit einzuholen.

 

Stempel 25
Eine bestehende Widmung als Landwirtschaftliches Mischgebiet auf dem Grundstück Gst. 598/1 im Ausmaß von 380m² soll rückgewidmet werden. Dafür soll eine Fläche von 250m² aus dem Grundstück Gst. 598/1 östlich des Grundstücks 598/2 in Landwirtschaftliches Mischgebiet gewidmet werden. Durch diese Widmung würde bei einer entsprechenden Grundteilung eine Bauparzelle entstehen. Vor der Durchführung der Widmung ist ein Erschließungskonzept vorzulegen. Die Umwidmung erfolgt bei Eintritt des Bedarfs. Aufgrund der Stellungnahme der WLV im Zuge der 1. Auflage ist vor der Widmung ein geologisches Gutachten über die Bebaubarkeit einzuholen.

 

Stempel 34
Für den Grundeigentümer soll zur Deckung des Eigenbedarfs und zur Errichtung eines Wohnhauses eine Fläche von 600m² in Landwirtschaftliches Mischgebiet gewidmet werden. Die Anordnung der Widmungsfläche erfolgt so, dass Wegerschließungen für mögliche zukünftige Entwicklungsgebiete sinnvoll anzuordnen sind. Eine Fläche von ca. 650m², die südlich an das Grundstück Gst. 1160 anschließt, soll in eine Vorbehaltsfläche für die Gemeinde mit Festlegung einer näheren Definition umgewidmet werden. Diese Fläche geht durch Kauf an die Gemeinde Hippach. Das Grundstück Gst. 1160 gehört ebenfalls bereits der Gemeinde Hippach. Diese Umwidmungen stellen eine sinnvolle Weiterentwicklung des bestehenden Siedlungsgebietes dar, wobei mögliche Erschließungswege für die langfristige Entwicklung des Gebietes bereits berücksichtigt werden. Weiters besteht ein öffentliches Interesse an der Umwidmung der Fläche von ca. 650m² in eine Vorbehaltsfläche für die Gemeinde und ist somit im Sinn der Örtlichen Raumordnung. Aufgrund der Stellungnahme der WLV im Zuge der 1. Auflage ist vor der Widmung ein Gutachten der Bundeswasserbauverwaltung betreffend Bebaubarkeit erforderlich.

 

Der Einspruch von Herrn Stöckl Friedrich. GP 1037, wird vorgelesen und erläutert.
Dieser Bereich ist als Mischgebiet gewidmet. Bezüglich der durchgeführten Geländeaufschüttung durch die WLV wird dies noch geprüft.
Dieser Einspruch des Herrn Stöckl wurde vom Gemeinderat mit einer Gegenstimme abgelehnt.

 

b) Bericht Raumordnungsausschuss
Herr VBGM Sporer berichtet über die Sitzung des Raumordnungsausschusses vom 11.11.2014.
Der Bericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

c) Beschlussfassung der Auflage

Bgm. Hundsbichler stellt nun die Frage, ob die Änderungen so gravierend sind, dass neue Stellungnahmen benötigt werden.

 

Nach ordnungsgemäßer Behandlung der Stellungnahmen beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach, mit einer Gegenstimme, auf Antrag des Bürgermeisters gemäß § 64 Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den von DI Kircher geänderten Entwurf der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Hippach während zwei Wochen hindurch, vom 21.11.2014 bis 09.12.2014 zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt Hippach/Schwendau aufzulegen.

 

Die Änderungen lassen keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen erwarten, weshalb der bereits im Zuge der ersten Auflage ebenfalls aufgelegte Umweltbericht nicht geändert wird; eine neuerliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005 ist daher nicht erforderlich.

 

Am Montag, den 24.11.2014, Beginn mit 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal im Haus der Gemeinden eine Gemeindeversammlung, mit der Vorstellung des geänderten Entwurfes des Raumordnungskonzeptes statt. Die Einladung an die Gemeindebürger erfolgte mittels Postwurf.

 

zu 4) Schöser Michael, Schwendberg 322 und Bair Josef, Schwendberg 390 -  Grundabtretung aus dem öffentlichen Gut
Es wird einstimmig beschlossen den lt. Planurkunde, Grundteilung gem. §15 LtG., GZl.: 8946/14, vom 16.06.2014, des Vermessungsbüro DI Ebenbichler, die Trennstücke eins und zwei aus der Liegenschaft des öffentlichen Gutes, Strassen und Wege, Gst 778 EZ45 GB 87119 mit der Liegenschaft Gst 68/1 und Gst 66 EZ 90008 GB 87119 und das Trennstück drei aus der Liegenschaft des öffentlichen Gutes, Strassen und Wege, EZ45 GB 87119 mit der Liegenschaft Gst 822  EZ 90018 GB 87119 zu vereinigen.

 

Der Gemeinderat stimmt dieser Vereinigung bei einer grundbücherlichen Eintragung der Dienstbarkeitsvereinbarung laut Planurkunde, Servitutsplan GZl.: 8946/14, vom 16.06.2014, des Vermessungsbüro DI Ebenbichler zu.

 


zu 5) Rückübertragung –Liegenschaften – Bair Josef und Johann Daum
Auf Antrag des Herrn Bair Josef, Schwendberg 390, 6283 Hippach, und des Herrn Johann Daum Schwendberg387, 6283 Hippach, schriftlich eingelangt in der Gemeinde am 17.10.2014, beschließt der Gemeinderat wie folgt:

Die Teilfläche 1 soll somit wieder an die Liegenschaft Untertal EZ 90019 und die Teilfläche 2 an die Liegenschaft Mittertal EZ 90018 übertragen werden.
Dem Ansuchen liegt ein Teilungsvorschlag des DI Engelbert Siegele, vom 30.04.2014 bei, nachdem die Teilung durchgeführt werden soll.
Der Gemeinderat stimmt dieser Teilung einstimmig zu.


Tirol
HELP
Mayrhofen
AIZ
Schwendau
Planungsverband Zillertal
Umweltzone
Stille Nacht Gesellschaft
 Verordnungen |  Ortsplan Hippach |  Abgaben |  RSS |  Impressum |  Sitemap |  Datenschutz |  Barrierefreiheit
rotate