19.12.2013 - Gemeinderatssitzung 23

zu 1)    Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit:
Der Bürgermeister Gerhard Hundsbichler eröffnet die Sitzung mit der Begrüßung aller Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 12 Gemeinderatsmitgliedern fest.

 

Er stellt den Antrag um Aufnahme folgender Punkte in die Tagesordnung, welchem einstimmig stattgegeben wird:
a)    Friedhof: Auflassung Gräberreihe
b)    TIWAG – Dienstbarkeits-Zusicherungsvertrag für Trafo

 

zu 2)    Genehmigung des Protokolls aus der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2013, Zl. 22/13:
Das Protokoll aus der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2013, Zl. 22/13 wird einstimmig genehmigt.

 

zu 4) Genehmigung des Haushaltsplanes für das Jahr 2014:
a) Gebühren und Tarife:

Die vorliegende Aufstellung wird einstimmig angenommen.

 


b) Subventionen:
Die Subventionszahlungen an die heimischen Vereine bleiben größtenteils gleich und werden einstimmig genehmigt. Die Subvention an den Hornschlittenklub wird wegen Inaktivität zurückgestellt.

 


c) Beschlussfassung:
Die Kassabedienstete Elfriede Klocker erläutert den Haushaltsplan des Bürgermeisters für das Jahr 2014, welcher mit einem ausgeglichenen ordentlichen Haushalt mit € 3,089.300,-- veranschlagt ist. Eine Kurzübersicht mit den wichtigsten Budgetposten wird den Mitgliedern des Gemeinderates schriftlich vorgelegt.

 

Nachdem keine Änderungswünsche vorgebracht werden, wird in Entsprechung des vorstehenden Berichtes des Finanz- und Überprüfungsausschusses der Haushaltsplan des Bürgermeisters für das Jahr 2014 einstimmig genehmigt.

 


zu 5) Kontokorrentkredit – Genehmigung:
Es wird einstimmig beschlossen, bei der Raiba, Hippach für das Jahr 2014 einen Kommunalkredit in der Höhe von € 200.000,-- Zinsfuß 2,392 % p.a. kontokorrentmäßig, Verrechnung im Nachhinein vierteljährlich; vierteljährliche Anpassung, erstmals am 01.01.2014, entsprechend der Entwicklung 3-Monats-EURIBOR + 2,125 %-Punkte, Berechnungsbasis letzter Tagessatz vor Beginn einer Zinsperiode, laut vorliegendem Kreditvertrag abzuschließen.

 

zu 6) Lagerhaus Hippach GP, 1182/11 KG Laimach:
a) Änderung des Raumordnungskonzeptes:

Es wird mit einer Stimmenenthaltung (Befangenheit Michael Sporer) beschlossen, die beantragte Änderung des Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gp. 1182/11, KG. Laimach (Sonderfläche für Handelsbetriebe-Betriebstyp B mit einer höchstzulässigen Grundfläche von 1000 m² - davon 250 m² für Lebensmittel gemäß § 48a TROG) gemäß  § 70 Abs. 1 i.V.m. § 64 Abs.  1 TROG 2011 laut vorliegendem Entwurf von Arch. DI Hans-Peter Kircher während vier Wochen zu allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen und gleichzeitig zu bewilligen.

 

Der Beschluss tritt in Rechtskraft, soweit nicht bis spätestens eine Woche nach der Auflagefrist Stellungnahmen dagegen eingebracht werden.

 

b) Änderung des Flächenwidmungsplanes:
Es wird mit einer Stimmenenthaltung (Befangenheit Michael Sporer) beschlossen, den Entwurf des Arch. DI Hans-Peter Kircher über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im planlich dargestellten Bereich der Gp. 1182/1 (1182/11 neu) KG. Laimach (Sonderfläche für Handelsbetriebe-Betriebstyp B mit einer höchstzulässigen Grundfläche von 1000 m² - davon 250 m² für Lebensmittel gemäß § 48a TROG)  nach den Bestimmungen § 68 Abs. 1 i.V.m. § 64 Abs. 5 TROG 2006, ab dem Tag der Kundmachung durch vier Wochen hindurch im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufzulegen und gleichzeitig die Genehmigung zu erteilen.

 

Der vorgenannte Beschluss tritt in Rechtskraft, soweit nicht bis spätestens eine Woche nach der Auflegungsfrist vom 20.12.2013 bis 18.01.2014 Stellungnahmen dagegen eingebracht werden.

 

zu 8) Anfragen, Allfälliges:
a) Friedhof: Auflassung Gräberreihe:

Aus pietätsmäßigen Gründen und der Beengtheit zwischen den Gräbern soll im alten Friedhof die dritte Reihe aufgelassen werden. Die Graberhalter sollen entsprechend informiert und bei Bedarf Ersatzgräber angeboten werden.
Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass bei der Urnenmauer eine Überdachung (z.B. für Grabschmückung udgl.) fehlt. Laut Bürgermeister ist der Einbau von Nischenplatten vorgesehen.

 

b) TIWAG – Dienstbarkeits-Zusicherungsvertrag für Trafo:
Die TIWAG beabsichtigt, auf Gemeindegrund ( Gp. 1059/1, KG. Laimach) eine Trafostation laut vorliegenden Skizzen zu errichten. Laut dem Dienstbarkeits-Zusicherungsvertrag soll die Einräumung dieser Dienstbarkeit   mit € 250,--/m² und einer Entschädigung für Kabelverlegungen abgegolten werden.
Über die genaue Lage sollen nochmals bei einer Besichtigung an Ort und Stelle (Bgm. Gerhard Hundsbichler, GR Michl Mader) mit dem Vertreter der TIWAG Gespräche geführt werden.

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