26.05.2015 - Gemeinderatssitzung 32

zu 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Gerhard Hundsbichler eröffnet die Sitzung mit der Begrüßung aller Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 12 Gemeinderatsmitgliedern fest.

 

Folgender Punkt wird auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig in die Tagesordnung unter TGO-Pkt. 10a) aufgenommen:
Mietzinsbeihilfeansuchen Pfister Andrä, Laimach 204

 

zu 2) Genehmigung des Protokolls aus der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2015, Zl. 31/15
Das Protokoll aus der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2015, Zl. 31/15 wird einstimmig genehmigt.

 

zu 3) Bericht Ausschüsse
a) Gemeindevorstand

Bgm. Gerhard Hundsbichler berichtet von der GV-Sitzung vom 21.05.2015.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Gemeindevorstandes (laut Beilage 1) einstimmig zur Kenntnis.

b) Wasser, Kanal, Müll
Vbm. Michael Sporer berichtet von der Ausschusssitzung vom 04.05.2015.

Der Bericht des Ausschusses für Wasser, Kanal und Müllbeseitigung (laut Anlage 2) wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

c) Kultur, Sport, Vereine
GV Barbara Sandhofer berichtet von der Ausschusssitzung vom 07.05.2015.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Ausschusses (laut Anlage 3) einstimmig zur Kenntnis.

 

zu 4) Änderung des Flächenwidmungsplanes Gst. 122/2 KG Schwendberg
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von Arch. DI Kircher ausgearbeiteten Entwurf vom 03.02.2015, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich des Grundstücks Nr. 122/2, KG Schwendberg (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 28.05.2015 bis zum 26.06.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde vor:

Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 122/2, KG Schwendberg (GStNr. 122/4(neu) lt. Planurkunde des DI Ebenbichler, GZ 8819/14, vom 14.01.2015), von derzeit Freiland gemäß § 41 TROG 2011 in künftig Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2011, im Ausmaß von 458m².
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 


zu 5) Vergabe Strasserhäusl
Auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Vereinswesen sowie des Gemeindevorstandes wird der Auftrag zur Holzschindeleindeckung beim Strasserhäusl und Kriegerdenkmal einstimmig an die Firma Moser zum Preis von € 19.322,00 vergeben.

 

zu 6) Vereinbarung Grundkauf Spielplatz
Im Rahmen der Vertragsraumordnung wurde Troppmair Florian das Angebot zum Erwerb von 600m² Kulturgrund zum Preis von € 30,00 zur Verlegung des Spielplatzes Laimach durch den Gemeindevorstand gemacht und vom Grundeigentümer angenommen.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, bei einer Enthaltung (Troppmair Florian) den Erwerb von 600m² Kulturgrund aus der Gst. 1161/1 zum Preis von € 30,00/m². Die Vereinbarung über den Grundstückserwerb soll durch Mag. Max Fankhauser ausgearbeitet werden.

 

zu 7) Aufstellung Infotafel
Es ist geplant zwei Infotafeln, d.h. in der Dorfaue sowie neben der Trafo-Station am Parkplatz Hippach zu errichten. In der Dorfaue soll der bestehende Sockel durch die Firma Tipotsch abgeschnitten werden. Am Parkplatz Hippach wird der Sockel durch die Gemeindearbeiter errichtet. Der Standort wurde mit dem Grundeigentümer abgeklärt.
Die Abrechnung der Infotafeln erfolgt über die Sport- und Freizeitanlagen GmbH.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung der Infotafeln an den Standplätzen Dorfaue und Parkplatz Hippach mit der besprochenen Vorgangsweise.

 

zu 10) Anfragen, Allfälliges
a) Mietzinsbeihilfeansuchen Pfister Andrä, Laimach 204
Das Ansuchen von Pfister Andrä, Laimach 204 auf Gewährung der Mietzinsbeihilfe des Landes Tirol unter Übernahme des Gemeindebeitrages von 30% wird einstimmig genehmigt

 

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