26.11.2015 - Gemeinderatssitzung 37

zu 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Gerhard Hundsbichler eröffnet die Sitzung mit der Begrüßung aller Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 11 Gemeinderatsmitgliedern fest.

 

Folgende Punkte werden auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig  in die Tagesordnung aufgenommen:
16) Namhaftmachung der Beisitzer und Ersatzmitglieder durch die Gemeinderatsparteien für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 28.02.2016
17) Bebauungsplan für die Gst. 821/2, 821/3 „Thal“
18) Grundteilung Bindernagel Monika
19) Übertragung Angelegenheit Bair Robert und Barbara an den Gemeindevorstand

zu 2) Genehmigung des Protokolls aus der Gemeinderatssitzung vom 16.09.2015, Zl. 36/15:
Das Protokoll aus der Gemeinderatssitzung vom 16.09.2015, Zl. 36/15 wird einstimmig genehmigt.

 

zu 3) Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.08.2015, TO-Pkt. 3, Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 1037 KG Laimach
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beschluss vom 16.09.2015, TO-Pkt. 3 auf Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 1037 KG Laimach aufzuheben.

 

zu 4) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 1037 KG Laimach (Hauser Martin)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach einstimmig gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den Entwurf vom 05. November 2015 mit der Planungs-Nr: 916-2015-00027, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich Grundstück 1037 KG Laimach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 27. November 2015 bis zum 28. Dezember 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 1037 (Neu 1037/2) 87112 Laimach, lt. Teilungsurkunde von DI Heinz Ebenbichler, GZl: 8947/14, vom 03.11.2015
Grundstück 1037 KG 87112 Laimach (70916) (rund 692 m²)
von Freiland § 41 in Allgemeines Mischgebiet § 40.1

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 5) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gst. .157, . 159, .160, .161, .162, 381/1, 382, 396, 783 KG Schwendberg (Eder Christian)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von DI Hans Peter Kircher ausgearbeiteten Entwurf vom 12.Oktober 2015 mit der Planungs-Nr:916-2015-00023, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich der Grundstücke .157, .159, .160, 382, .161 (zur Gänze) und .162, 381/1, 396, 783 KG Schwendberg (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 27. November 2015 bis zum 28. Dezember 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
 
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:
Umwidmung der Gst. .157, .159, .160, 382, .161 (zur Gänze) und .162, 381/1, 396, 783 KG (zum Teil) , KG Schwendberg in Sonderfläche Hofstelle, lt. Teilungsurkunde der Vermessung AVT ZT GmbH, GZ.: 39418/15, vom 17.09.2015
Grundstück .157 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 55 m²)
von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] sowie

Grundstück .159 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 124 m²) von Freiland § 41 in
Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] sowie

Grundstück .160 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 57 m²) von Freiland § 41 in
Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] sowie

Grundstück .161 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 247 m²) von Freiland § 41 in
Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] sowie

Grundstück .162 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 224 m²) von Freiland § 41 in
Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] sowie

Grundstück 381/1 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 1778 m²) von Freiland § 41 in
Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] sowie

Grundstück 382 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 71 m²) von Freiland § 41 in
Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] sowie

Grundstück 396 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 72 m²) von Freiland § 41 in
Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] sowie

Grundstück 783 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 119 m²) von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden]

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 6) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 840/4 KG Laimach (Kreidl Franz Stefan)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den Entwurf vom 06. Oktober 2015 mit der Planungs-Nr: 916-2015-00022, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich Grundstück 840/4 KG Laimach (zur Gänze) durch vier Wochen hindurch vom 27. November 2015 bis zum 28. Dezember 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor: Umwidmung der GstNr. 840/4 in 87112 Laimach von Verkehrsfläche in Landwirtschaftliches Mischgebiet, lt. Grundstücksvereinigung von DI Heinz Ebenbichler, GZl. 9388/15, vom 10.06.2015

 

Grundstück 840/4 KG 87112 Laimach (70916) (rund 186 m²) von bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3 in landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5 sowie Grundstück 840/4 KG 87112 Laimach (70916) (rund 45 m²) von landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5 in landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 7) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 97/1 KG Schwendberg (Bair David)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von DI Hans Peter Kircher ausgearbeiteten Entwurf vom 16.November 2015 mit der Planungs-Nr:916-2015-00028, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich Grundstück 97/1 KG Schwendberg (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 27. November 2015 bis zum 28. Dezember 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor: Umwidmung einer Teilfläche des Grundstück Nr. 97/1 (87119 Schwendberg) in Wohngebiet lt. Teilungsurkunde DI Heinz Ebenbichler GZl.6245/15, vom 12.05.2015
Grundstück 97/1 KG 87119 Schwendberg (70916) (rund 683 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38.1
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

 

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 8) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 1042/1 KG Laimach (Hundsbichler Peter, Teil 2)
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach gemäß § 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56/2011 idF. 187/2014, den von DI Hans Peter Kircher ausgearbeiteten Entwurf vom 09.November 2015 mit der Planungs-Nr:916-2015-00026, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich Grundstück 1042/1 KG Laimach (zum Teil) durch vier Wochen hindurch vom 27. November 2015 bis zum 28. Dezember 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor: Umwidmung einer Teilfläche von 48 m² des Gst. 1042/1 87112 Laimach, lt. Teilungsurkunde DI Heinz Ebenbichler, GZl: 9407-1/15, vom 02.11.2015. Von Freiland in Allgemeines Mischgebiet.
Grundstück 1042/1 KG 87112 Laimach (70916) (rund 48 m²) von Freiland § 41
in allgemeines Mischgebiet § 40.1

 

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 9) Baukonto Bau Feuerwehrhaus
Der Gemeinderat beschließt einstimmig mit 1 Enthaltung (Vbm. Sporer Michael) das Finanzierungsangebot der Raiffeisenbank Hippach und Umgebung zur Einrichtung eines Baukontos für den Bau des Feuerwehrhauses in Laimach in Höhe von € 700.000,00 auf Basis des 3-Monats-Euribor + 1,375% Aufschlag mit einer Laufzeit bis 31.12.2017 anzunehmen.

 

zu 10) Gebühren und Tarife 2016
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über die neuen Förderrichtlinien im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft, die einen Wasserzins von € 1,00 vorsehen, der jedoch mittels Einrechnung der Zählermiete und weiterer Einnahmen und Wasser erreicht werden kann.

 

Laut den Vorgaben des Amtes der Tiroler Landesregierung müssen die Kanalbenützungsgebühren auf  € 2,13 erhöht werden.
Da die Gemeinde Hippach weiterhin Bedarfszuweisungen lukrieren muss, ist es unumgänglich die vorgeschriebenen Mindestsätze einzuhalten.
Vbm. Sporer schlägt vor, zur Entlastung der Bürger die Freimenge von der Kanalbenützungsgebühr auf 15m³ zu erhöhen.
GR Mader Michael möchte die Vorschreibungen für Wasser, Kanal dahingehend ändern, dass im April jeden Jahres 70% des Vorjahresverbrauches akontiert werden.
Zur weiteren Abklärung der Erfordernisse wird die Beschlussfassung über Höhe und Anwendung dieser Gebühren auf die nächste Sitzung vertagt.

 

Der Gemeinderat beschließt jedoch einstimmig als Ankündigungsgebühr für die neu errichteten Plakatwände € 2,00 pro Woche für Private, € 1,00 pro Woche für Vereine zu verlangen.

 

zu 12) Pachtverträge
Brugger Barbara und Helmut
Rechtsanwalt Mag. Max Fankhauser hat eine Vereinbarung zur Beilegung der verwaltungsrechtlichen Angelegenheit mit Familie Barbara und Helmut Brugger vorgelegt unter Rechtseinräumung für einen Parkplatz im Bereich des Gst. 1160 KG Laimach im Eigentum der Gemeinde Hippach sowie der Mietoption für zwei weitere. Seitens der Fam. Brugger ist die Zurückziehung des eingebrachten Rechtsmittels Voraussetzung für das Wirksamwerden.

 

Der Pachtzins wird mit € 120,00 pro Jahr und Parkplatz indexgesichert festgesetzt. Die Parkplätze werden auf der derzeitigen Grünfläche westlich des Wohnhauses Laimach  126 situiert. Im Zuge der Baumaßnahmen für das Feuerwehrhaus soll die Fläche geschottert werden.
In einer Besprechung mit Kröll Elisabeth, Konold Maria, Troppmair Johanna und Fam. Brugger wird die genaue Lage festgelegt. In der Folge muss der Vertrag dahingehend adaptiert werden.

 

Die Pächter der Parkplätze im Bereich Mühlau werden schriftlich von der Änderung des Pachtzinses verständigt.

 

Pfarre Hippach
Es wird beschlossen, den Bestandsvertrag für die Räumlichkeiten der Feuerwehr Hippach mit Jahresende zu kündigen, da die Kündigungsfrist 1 Jahr beträgt.
Der Dienstbarkeitsvertrag für den Friedhof Hippach ist abzuändern, d.h. die Nutzung und Erhaltung für die Lourdeskapelle anzupassen.

 

zu 13) Bericht Trinkwasserkraftwerke
Vbm. Sporer berichtet anhand des Einreichprojektes vom Stand der Vorarbeiten zum Bau der Trinkwasserkraftwerke. Das Projekt samt Sanierung der Hochbehälter beläuft sich momentan auf geschätzt € 1,935 Mio. und wird nach der wasserrechtlichen Verhandlung am 15. Dezember 2015 unter Maßgabe der Finanzierung gestartet.

 

Der Behälter Traiting wurde mit Herrn Bodendorfer von der Firma KBB Meissl besichtigt, der Kontakt mit Fachleuten in Deutschland zur Abklärung  weitere Möglichkeiten der Sanierung aufnehmen wird.

 

zu 16) Namhaftmachung der Beisitzer und Ersatzmitglieder durch die Gemeinderatsparteien
Der Gemeinderat beschließt einstimmig für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2016 die Anzahl der Beisitzer und Ersatzmitglieder anhand Anlage 1 mit 5 festzusetzen.

 

zu 17) Bebauungsplan für die Gst. 821/2, 821/3 „Thal“
Der Gemeinderat der Gemeinde Hippach hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 zu Tagesordnungspunkt 17 gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, beschlossen, den von DI Hans Peter Kircher ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzelle 821/2 und 821/3 KG Schwendberg (zur Gänze) laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Hans Peter Kircher, Planurkunde vom 25.11.2015 durch vier Wochen hindurch vom 27. November 2015 bis 28.12.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 18) Grundteilung Bindernagel Monika
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die unentgeltliche Abtrennung des Trennstückes 6 von 3m² des Straßengrundstückes Gst. 806 KG Schwendberg an Monika Bindernagel zur Einbeziehung in ihr Gst 253/3 in EZ 174 KG 87119 Schwendberg, da dieses Trennstück beim Öffentl. Wegegut (Gst. 806) entbehrlich ist.

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