29.03.2004 Konstituierende Sitzung

Konstituierende Sitzung

zu 1)  Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Beschlussfähigkeit:
Der Bürgermeister Gerhard Hundsbichler eröffnet die konstituierende Sitzung des am 7. März 2004 neu gewählten Gemeinderates mit der Begrüßung aller Anwesenden.
Er stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates anwesend sind und somit eine vollzählige Beschlussfähigkeit gegeben ist.
 
GR. Michael Sporer als Bevollmächtigter der „Hippacher Einheitsliste“ ersucht vor Beginn der konstit. Sitzung um Klarstellung zu verschiedenen im Wahlkampf aufgetretenen Untergriffen gegen Mitglieder der Hippacher Einheitsliste, insbesondere gegen GR. Johann Kainzner:
Er spricht von einer guten Zusammenarbeit in der abgelaufenen Legislaturperiode. Dennoch fanden Angriffe auf Hans Kainzner im Wahlkampf statt, die unrichtig und unfair waren. Speziell das Plakat auf der Terrasse von Bürgermeister Hundsbichler Gerhard sollte nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Von den Gemeinderatsmitgliedern der Hippacher Einheitsliste wird erwartet, dass sich die Gemeinderatsmitglieder von der Liste Miteinander von Hippach von diesen Angriffen distanziert, um den Frieden in Zukunft im Gemeinderat zu bewahren.
Um zu den Gerüchten um Hans Kainzner Stellung nehmen zu können, will die Hippacher Einheitsliste einen offenen Brief an die Gemeindebürger aussenden.
Die Gemeinderatsmitglieder der Liste Miteinander für Hippach distanzieren sich ausdrücklich von den vorgebrachten Angriffen.
GR. Hans Kainzner bringt noch einen kurzen Werdegang über seine Arbeit als Gemeinderat in der abgelaufenen Periode in den verschiedenen Gremien und die maßgeblichen Überlegungen, die schließlich den Wechsel von der früheren Liste „Miteinander für Hippach“ zur „Hippacher Einheitsliste“ begründeten.
 
zu 2)  Festsetzungen:
zu a) Anzahl der zu wählenden Bürgermeister-Stellvertreter:
Es wird einstimmig beschlossen, nur einen Bürgermeister-Stellvertreter zu wählen.
 
zu b) Anzahl der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes:
Vom Bürgermeister wird vorgeschlagen, dass der Vorstand insgesamt 5 Mitglieder umfassen möge. Dies erscheint auch in Hinblick auf die Beschlussfähigkeit (z.B.: Befangenheit bzw. Verhinderung von Mitglieder) notwendig und hat sich auch bisher bewährt. Nach kurzer Diskussion über die Vor- und Nachteile der Festsetzung von vier bzw. fünf Vorstandsstellen, werden die weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes (neben dem Bürgermeister und dessen Stellvertreter) einstimmig mit drei festgelegt.
 
zu c) Vertretung stimmberechtigter Mitglieder des Gemeindevorstandes durch Ersatzmitglieder:
Entfällt einstimmig.
 
zu d) der Anzahl der Vorstandsstellen auf die einzelnen Gemeinderatsparteien:
Es wird festgestellt, dass laut dem Wahlergebnis der Gemeinderatswahlen vom 7. März 2004 auf die Gemeinderatspartei „Miteinander für Hippach“ bei 444 gültigen Stimmen insgesamt 4 Sitze und auf die Gemeinderatspartei „Hippacher Einheitsliste“ bei 232 gültigen Stimmen insgesamt 1 Sitz im Gemeindevorstand entfallen.

zu 3) Wahlen:
zu a) des (der) Bürgermeister-Stellvertreter(s):
 Durch den Bürgermeister werden als Stimmenzähler die Gemeinderatsmitglieder Brigitte Troppmair und Johann Kainzner namhaft gemacht.
Es wird festgestellt, dass nur ein schriftlicher Wahlvorschlag für den Bürgermeister-Stellvertreter mit Alfred Dornauer von der Gemeinderatspartei „Miteinander für Hippach“ vorliegt (Anlage 1 zum Protokoll). Ein weiterer Vorschlag wurde nicht eingebracht.
Die geheime Abstimmung über diesen Wahlvorschlag erbrachte folgendes Ergebnis:
7 Stimmen für Alfred Dornauer und 6 Enthaltungen.
Damit gilt als Bürgermeister-Stellvertreter Alfred Dornauer als gewählt.
 
zu b) der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes:
Durch die Vorschlagsberechtigten Gemeinderatsparteien liegen folgende Wahlvorschläge schriftlich vor:
Miteinander für Hippach: Johann Prückl und Raimund Schöser (Anlage 2 zum Protokoll)
Hippacher Einheitsliste: Michael Sporer (Anlage 3 zum Protokoll)
Über beide Wahlvorschläge wird in einem Wahlgang abgestimmt und die weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes laut Wahlvorschlag einstimmig angenommen.
 
zu c) gegebenenfalls der Ersatzmitglieder der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes:
Entfällt

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