29.05.2013 - Gemeinderatssitzung 19

zu 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit:
Der Bürgermeister Gerhard Hundsbichler eröffnet die Sitzung mit der Begrüßung aller Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von 11 Gemeinderatsmitgliedern fest.

 

Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Punkte in die Tagesordnung einstimmig aufgenommen:

 
a) Änderung des Flächenwidmungsplanes auf der Gp. 1184/11, KG. Laimach
b) Gemeindeübergreifende Nachmittagsbetreuung

 

zu 2) Genehmigung der Protokolle aus den Gemeinderatssitzungen vom 25.02.2013, Zl. 18/13 und der gemeinsamen Sitzung vom 03.04.2013:
Die Protokolle aus den Gemeinderatssitzungen vom 25.02.2013, Zl. 18/13 und der gemeinsamen Sitzung mit Schwendau vom 03.04.2013 werden einstimmig genehmigt.

 

zu 3) Berichte der Ausschüsse:
a) Finanz- und Überprüfungsausschusses:
Vizebürgermeister Michal Sporer berichtet aus der Sitzung des Finanz- und Überprüfungsausschusses vom 13.05.2013, welcher Bericht laut Niederschrift Beilage 1) zur Kenntnis genommen wird.

 

b) Wasser, Kanal und Müllbeseitigung:
Bürgermeister Gerhard Hundsbichler informiert aus der Sitzung des Ausschusses für Wasser-, Kanal- und Müllbeseitigung vom 24.04. und 06.05.2013 laut Niederschriften Anlage 2), welche zur Kenntnis genommen werden.

 

c) Bau- und Raumordnungsausschuss:
Vizebürgermeister Michael Sporer: Heute hat eine Begehung mit Vertretern des Landes zum örtlichen Raumordnungskonzept stattgefunden, wobei großes Einverständnis mit den gemachten Vorgaben erzielt werden konnte. Der RO-Plan wird durch Arch. Kircher überarbeitet und die aktuelle Form dem Gemeinderat und in weiterer Folge der Bevölkerung in einer öffentl. Gemeindeversammlung vorgestellt.

 

d) Sport- und Freizeitanlagen GmbH:
GR. Alex Tipotsch informiert aus der Sitzung der Sport- und Freizeitanlagen GmbH vom 29.01.2013, welche Niederschrift laut Anlage 3) zur Kenntnis genommen wird.

 

zu 4) Revisionsbericht Bezirkshauptmannschaft:
Der Revisionsbericht der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 29.03.2013 wurde dem Gemeinderat schriftlich vorgelegt und die vom Überprüfungsausschuss vorgeschlagenen Maßnahmen einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

zu 5) Änderung des Bebauungsplanes auf Gp. 903/1, KG. Laimach (Siedlerbund):
Es wird einstimmig beschlossen, gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den von Arch-Büro. Kotai-Autengruber, Jenbach, BEB 03-2013 vom 25.03.2013 ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzelle 903/1, KG. Laimach laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Arch. Kotai-Autengruber durch vier Wochen hindurch vom 31.05. bis 15.06.2013 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

 

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

zu 6) Neubau eines Feuerwehrhauses - Grundsatzbeschluss:
Der Bürgermeister präsentiert einen Entwurf für ein neues Feuerwehrhaus in Laimach von Arch. Kircher im Bereich der „Dorfaue Laimach“. Der Neubau ist notwendig, nachdem sich die Freiw. Feuerwehr Hippach aufgelöst hat und durch die Zusammenführung mit der Freiw. Feuerwehr Laimach ein erhöhter Platzbedarf für Mannschaft und Fuhrpark gegeben ist.
Der Gemeinderat ist grundsätzlich für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Laimach im Bereich der Gp. 1160, (öffentl. Gut – Gemeinde) mit einer Kostenschätzung zwischen € 800 und 900.000,--, soweit die Finanzierung sichergestellt werden kann.

 

Der Bürgermeister wird in Zusammenwirken mit dem Bauausschuss beauftragt, in Gesprächen mit dem Landesverband und der Landesregierung die weiteren Schritte bzw. Vorgehensweise für den Neubau festzulegen.

 

zu 7) Kontokorrentrahmen – Genehmigung:
Es wird einstimmig beschlossen, den derzeitigen Kontokorrentkreditrahmen bei der Raiffeisenbank Hippach in der Höhe von € 300.000,-- mit August 2013 auslaufen zu lassen und einen neuen Rahmen in der Höhe von € 200.000,-- auf die Dauer der Legislaturperiode des Gemeinderates abzuschließen.

 

zu 8) : Änderung der Müllordnung und Müllgebührenordnung:
Die Neufassung der Müllordnung und –gebührenordnung wurde dem Gemeinderat bereits schriftlich zur Kenntnis gebracht und von der Umweltzone Zillertal vorbegutachtet.
Die Müllordnung und -gebührenordnung wird in der vorliegenden Form mit Wirkung vom 01.06.2013 einstimmig beschlossen (Anlagen 4 und 5).

Müllordnung

Müllgebührenordnung

 

zu 9) Ansuchen Volleyballclub:
Für die Organisation verschiedener Veranstaltungen des Volleyballclubs Hippach wird ein anteiliger Beitrag in der Höhe von € 1.000,-- für das Jahr 2013 einstimmig genehmigt.

 

zu 11) Anfragen, Allfälliges:
a)  Änderung des Flächenwidmungsplanes auf der Gp. 1182/11, KG. Laimach:
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Hippach in seiner Sitzung vom 24.10.2012 zu Tagesordnungspunkt 5) beschlossene Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich des Grundstückes 1182/11, KG. Laimach ist in der Zeit vom 25.10. bis 23.11.2012 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.

Während der Auflagezeit ergab sich eine Abänderung hinsichtlich der Widmungsart (Festlegung einer höchstzulässigen Fläche für Lebensmittel).

 

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hippach in seiner Sitzung vom 29.05.2013 gemäß § 113 Abs. 3 iVm §§ 70 Abs. 1 und 64 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den von  Arch. DI Kotai
Autengruber ZT OG, 6200 Jenbach, ausgearbeiteten und geänderten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach im Bereich des Grundstückes Gst. 1182/11 KG Laimach (neu) durch zwei Wochen hindurch vom 31.05.2013 bis 15.06.2013 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hippach vor:

 

Umwidmung der Gst.Nr. 1182/11, KG. Laimach von derzeit Freiland (Fläche 8.707 m²) in künftig „Sonderfläche für Handelsbetriebe (Betriebstyp B) mit einer höchstzulässigen Kundenfläche von 1.000 m² – davon 250 m² für Lebensmittel gem. § 48.a TROG 2011”.

 

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

 

Personen, die in der Gemeinde Hippach ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde Hippach eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

 

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

b) Gemeindeübergreifende Nachmittagsbetreuung:
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Vereinbarung hinsichtlich der Einrichtung einer alterserweiterten und gemeindeübergreifenden Kindergartengruppe (Krippe) zu (siehe Anlage 6).

 

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